Scheinakazie lindert saures, scharfes Aufstoßen

Aus der Serie „Homöopathie in der Praxis“

Auch bei Homöopathika gibt es vereinzelt Kontraindikationen bei Schwangerschaft und in der Stillzeit / Potenzen ab D12 sind sicher

Von Ursula Armstrong

Viele Ärzte setzen bei Schwangeren mit Beschwerden gern auf homöopathische Mittel, weil sie arm an unerwünschten Effekten sind und nicht teratogen wirken. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften steht nun auch bei Homöopathika im Beipackzettel, das Mittel sollte "in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt" angewandt werden.



Die Küchenschelle
(Pulsatilla) ist angezeigt,
wenn Schwangeren übel
ist und sie kein Fett,
Schweinefleisch oder Eis vertragen,
obwohl sie danach verlangen.

Solange sich unter der Rubrik "Gegenanzeigen" keine echten Gegenanzeigen fänden, könne Schwangeren das Präparat verordnet werden, so die Deutsche Homöopathie-Union in Karlsruhe. Gegenanzeigen gibt es vereinzelt in Abhängigkeit von der Potenz, etwa bei Thuja bis D1 oder bei Colchicum bis D6. Ganz sicher geht, wer bei Schwangeren und Stillenden statt der häufig empfohlenen Potenz D6 generell die Potenz D12 wählt. "In dieser Potenz ist das Ausgangsmaterial so weit verdünnt, dass es keine Gegenanzeige für Schwangerschaft und Stillzeit mehr gibt."

Die Mittel werden stündlich bis halbstündlich gegeben bis zur Linderung, bei Bedarf noch häufiger; jeweils fünf bis zehn Globuli (meist nur fünf), fünf bis zehn Tropfen oder ein bis zwei Tabletten. Tropfen haben einen hohen Alkoholgehalt, deshalb werden Schwangeren meist Globuli empfohlen.

Weiter siehe www.aerztezeitung.de