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| Scheinakazie
lindert saures, scharfes Aufstoßen
Aus der Serie „Homöopathie in der Praxis“ |
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Auch bei
Homöopathika gibt es vereinzelt Kontraindikationen bei Schwangerschaft
und in der Stillzeit / Potenzen ab D12 sind sicher
Von Ursula Armstrong
Viele Ärzte setzen bei Schwangeren mit Beschwerden gern auf
homöopathische Mittel, weil sie arm an unerwünschten Effekten
sind und nicht teratogen wirken. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften
steht nun auch bei Homöopathika im Beipackzettel, das Mittel
sollte "in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache
mit dem Arzt" angewandt werden.
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Die Küchenschelle
(Pulsatilla) ist angezeigt,
wenn Schwangeren übel
ist und sie kein Fett,
Schweinefleisch oder Eis vertragen,
obwohl sie danach verlangen.
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Solange sich unter
der Rubrik "Gegenanzeigen" keine echten Gegenanzeigen fänden,
könne Schwangeren das Präparat verordnet werden, so die
Deutsche Homöopathie-Union in Karlsruhe. Gegenanzeigen gibt es
vereinzelt in Abhängigkeit von der Potenz, etwa bei Thuja bis
D1 oder bei Colchicum bis D6. Ganz sicher geht, wer bei Schwangeren
und Stillenden statt der häufig empfohlenen Potenz D6 generell
die Potenz D12 wählt. "In dieser Potenz ist das Ausgangsmaterial
so weit verdünnt, dass es keine Gegenanzeige für Schwangerschaft
und Stillzeit mehr gibt."
Die Mittel werden stündlich bis halbstündlich gegeben bis
zur Linderung, bei Bedarf noch häufiger; jeweils fünf bis
zehn Globuli (meist nur fünf), fünf bis zehn Tropfen oder
ein bis zwei Tabletten. Tropfen haben einen hohen Alkoholgehalt, deshalb
werden Schwangeren meist Globuli empfohlen.
Weiter siehe www.aerztezeitung.de |